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- auswählen - 24 Monate Laufzeit 44,90 € pro Monat All Inclusive Gerätetraining, Kurse, Sauna, Getränkeflat , Duschen 12 Monate Laufzeit 54,90 € pro Monat All Inclusive Gerätetraining, Kurse, Sauna, Getränkeflat, Duschen 6 Monate Laufzeit 64,90 € pro Monat All Inclusive Gerätetraining, Kurse, Sauna, Getränkeflat, Duschen
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Nach Ablauf der Erstlaufzeit erhöht sich der Monatliche Beitrag um 4,99 € pro Monat *
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Sepa-Mandat DE *
Nachricht
Partner 1 erhält durch Partner 2 die Möglichkeit, seine Einrichtungen während der Öffnungszeiten zu nutzen. Bestandteile des Nutzungsvertrages sind die bei Vertragsbeginn ausgehändigte Hausordnung sowie die im Fitness-Studio ausliegenden AGB´s. *
Studio - Ordnung Sportcenter Mittweida Auszug aus der Hausordnung und aus den Zutritts- und Nutzungsbedingungen, die im Eingangsbereich ausliegen bzw. angebracht sind.1. Alle Angebote können entsprechend der jeweils gebuchten Vertragsbestandteile in Anspruch genommen werden. Bei unberechtigter Nutzung von Leistungen werden zur Kompensation pauschal 20,00 € nachberechnet. 2. Die Anweisungen der Studiomitarbeiter sind unbedingt zu befolgen, um Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden. Im Freihantelbereich ist auf besonders umsichtige Handhabung zu achten, um eigenen Verletzungen vorzubeugen und Verletzungen Dritter zu vermeiden. 3. Mit allen Einrichtungsgegenständen und Sportgeräten ist sorgsam umzugehen. 4. Kraftgeräte und Matten sind nur mit Unterlage eines Handtuches zu benutzen. Das Tragen von Sportschuhen wird während des Trainings aus Sicherheitsgründen empfohlen 5. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen nur in Begleitung der Eltern das Studio nutzen. Erst ab dem 16. Lebensjahr darf der Sportler allein trainieren !!! Für die Studionutzung bis zum 16. Lebensjahr zahlt der Jugendliche pro Studionutzung 3,50 €. 6. Es wird um sauberes und gepflegtes Auftreten im Studio gebeten. 7. Der Saunabereich ist ein Nacktbereich! Das Benutzen der Sauna ist im Interesse aller Besucher nur mit Badeschuhen und Saunatuch gestattet. 8. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im Eingangs-, Trainings- und Sanitärbereich ist verboten. 9. Das Fitness-Studio übernimmt keine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Bargeld. Abschließbare Umkleideschränke stehen kostenlos zur Verfügung. 10. Das Rauchen ist im gesamten Studiobereich untersagt! 11. Das Studio behält sich saisonbedingte Änderungen der Öffnungszeiten und Kursangebote vor. 12. Handlungen, die dem Ruf und Ansehen des Studios schaden, werden in den Studioräumen nicht geduldet und führen zur fristlosen Kündigung sowie zum Hausverbot der entsprechenden Person. 13. Die Hausordnung ist für alle Mitglieder und Gäste des Studios bindend. Die Nichteinhaltung der Studio-Ordnung kann mit dem Ausschluss vom Studiobetrieb geahndet werden. 14. Der gesamte Eingangs- und Trainingsbereich - außer Umkleide- und Sanitärbereich sowie direkter Saunabereich - wird per Video überwacht.Sonstige Vereinbarungen: • Änderungen des Namens, der Adresse oder der Bankverbindung sind Partner 2 unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten von Partner 1. • Wenn Nutzer und Kontoinhaber nicht identisch sind, übernehmen beide die selbstschuldnerische Bürgschaft. • Die Zahlungspflicht von Partner 1 bleibt auch bestehen, wenn Partner 1 aus Gründen, die Partner 2 nicht zu vertreten hat, die Nutzungsmöglichkeit aus dieser Vereinbarung nicht wahrnimmt. • Kommt Partner 1 schuldhaft mit drei Nutzungsgebühren in Verzug, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. • Die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die aktuelle Rechtsprechung geregelt. • Auf die Einbeziehung der im Fitnessstudio ausliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird ausdrücklich hingewiesen! Datenschutz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Mit dem Versand erklärt Partner 1 sein Einverständnis, dass Partner 2 seine persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) zum Zwecke der Vertragsdurchführung und des Trainings erhebt, speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen! Änderungen und Ausnahmeregelungen zu obigem Vertrag bedürfen der Schriftform. Sollten Teile des Vertrags unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile hiervon unberührt. Weitere Nebenabreden gibt es nicht. Partner 1 bestätigen durch das Versenden den geschlossenen Vertrag. Partner 1 erhält nach Überprüfung durch Partner 2 seinen Vertrag per E-Mail zugesandt. Erst danach ist der Vertrag geschlossen. *
AGB`s AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.09.2023 1. Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen dem Sportcenter Mittweida und den Mitgliedern, die ab dem 28.08.2023 abgeschlossen wurden bzw. zukünftig abgeschlossen werden. Als Mitglieder werden solche Personen bezeichnet, die mit dem Sportcenter Mittweida einen Mitgliedsvertrag ab dem 28.08.2023 abgeschlossen haben oder zukünftig abschließen werden und auf dieser Grundlage zur Nutzung des Studios des Sportcenter Mittweida berechtigt sind. 2. Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche im Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen. (2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des / der Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern ist das Trainieren auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet. (3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium (vgl. Ziff.3 (1)) nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 150,00 EUR zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Sportcenter Mittweida bleibt davon unberührt. (4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen. Die Änderungen hat das Mitglied gegenüber dem Sportcenter Mittweida entweder persönlich, per e-mail oder per Post mitzuteilen. 3. Nutzung der Einrichtung (1) Der Zugang zum Studio erfordert ein Zutrittsmedium. Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage und Beisichführung dieses Zutrittsmediums. Das Mitglied ist verpflichtet das Zutrittsmedium sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich gegenüber dem Sportcenter Mittweida anzuzeigen. (2) Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt im Studio aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall gegenüber dem Mitglied Weisungen zu erteilen. (3) Im Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Sportcenter Mittweida ist berechtigt, vertragswidrig genutzte Spinde zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen. (4) Sofern den Mitgliedern spezielle Parkplätze zur Verfügung stehen, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung auf die Trainingszeit im Studio. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied ausdrücklich untersagt. Das Studio ist berechtigt, das Fahrzeug bei vertragswidriger Nutzung kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Näheres ist unter Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. 4. Beiträge (1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden Monatlich im Voraus am Wochenersten für die jeweilige Kalendermonat zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Ein ggf. anfallender Teilbeitrag wird zum Vertragsbeginn fällig. (2) Für die Erstausgabe und jede weitere Neuausgabe des Zutrittsmediums wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung fällt eine Verwaltungspauschale an. Im Falle einer Neuausgabe entspricht die Höhe dieser Verwaltungspauschale dem Betrag, welcher zum Zeitpunkt der Neuausgabe für eine Erstausgabe fällig werden würde. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. (3) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden. (4) Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht dem Sportcenter Mittweida das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist. Ermäßigt sich der gesetzlich Umsatzsteuersatz, dann ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. 5. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stillegung (1) Mitgliedschaft - Monatlich kündbare Verträge Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von 6,12 oder 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht vom Mitglied oder vom Sportcenter Mittweida unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird. Die Kündigung des Mitglieds ist in Textform zu erklären (Ziffer 5 Abs. 4d). (2) Mitgliedschaft – 24 - Monate-Vertrag a. Allgemein Diese Mitgliedschaft hat zunächst eine Erstlaufzeit von 24 Monaten (2 Jahre). Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Indem es sich in diesen Fällen fortan um monatlich kündbare Verträge handelt, gelten die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Beiträge für diese Laufzeitvariante (5.1.). Dem Mitglied steht es frei, aktiv mit dem Sportcenter Mittweida einen neuen Vertrag über 6, 12 oder 24 Monate abzuschließen, um weiterhin zu den vergünstigten Konditionen trainieren zu können. Eine stillschweigende Verlängerung um 6,12 oder 24 Monate findet nicht statt, es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Mitglieds. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber dem Sportcenter Mittweida in Textform zu erklären (Ziffer 5 Abs. 4d). Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats. b. Kündigung bei Umzug Das Mitglied kann den Vertrag während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 50 Kilometer (Luftlinie) vom Studio-Standort entfernt ist. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen. Für die Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein niedrigerer Aufwand angefallen ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. (3) Allgemeine Bestimmung unabhängig von der Laufzeit a. Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. b. Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt werden nach Überprüfung der Gründe. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als 3 Monaten möglich mit Nachweis. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Im Falle einer Aussetzung der Mitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Gilt nicht für monatlich kündbare Verträge. c. Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um den zuvor vereinbarten Zeitraum, maximal aber um 12 weitere Monate. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums. d. Jede Kündigung oder gewünschte Vertragsaussetzung ist unter Angabe der Kundennummer zu erklären. Die Erklärung ist per Brief oder per e-mail an das Sportcenter Mittweida, Hainichener Str. 60 in 09648 Mittweida, zu versenden. Die Kündigung sollte aus Gründen der Identifizierbarkeit und zur Sicherstellung einer eindeutigen Zuordnung sowohl den vollständigen Namen als auch die Mitgliedskennnummer, die sich aus dem Mitgliedsvertrag ergibt, enthalten. 6. Konsumverbote, verbotene Gegenstände Im Studio herrscht striktes Rauchverbot. Ferner ist es nicht gestattet, Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied ist es gestattet nachzuweisen, dass dem Sportcenter Mittweida ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Sportcenter Mittweida bleibt davon unberührt. 7. Haftung (1) Allgemein Das Sportcenter Mittweida haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Sportcenter Mittweida, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Sportcenter Mittweida zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Einrichtung. (2) Wertgegenstände Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu bringen; von Seiten des Sportcenter Mittweida werden keinerlei Bewachungs- oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen, eine Haftung erfolgt nur in Fällen in denen seitens des Sportcenter Mittweida ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Lasten des Mitglieds vorliegt. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Sportcenter Mittweida zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflicht in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Das Sportcenter Mittweida stellt insofern nur eine Aufbewahrungsmöglichkeit zur Verfügung. 8. Datenschutz Das Sportcenter Mittweida erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. Das Studio überwacht Teile (z.B. Eingangs- und Kassenbereich) mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Grundsätzlich erfolgt eine Löschung dieser Videoaufnahmen automatisch nach 72 Stunden, insofern sie nicht vorher von Strafverfolgungsbehörden rechtmäßig angefordert werden. Eine Videoüberwachung von Umkleide- oder Duschkabinen findet zu keinem Zeitpunkt statt. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied das Sportcenter Mittweida ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen. Das Gesamte Studio ist Videoüberwacht, die Daten werden nach der aktuellen Gesetztes Lage verarbeitet und gespeichert. 9. Parkplatznutzung Das Sportcenter Mittweida stellt grundsätzlich kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Die Nutzung ist auf maximal 5 Stunden täglich begrenzt und nur während der Trainingszeiten des Mitglieds im Studio gestattet. Das Sportcenter Mittweida behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte PKW kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz, es handelt sich hierbei lediglich um eine Kulanzmaßnahme des Sportcenter Mittweida. Ein vorübergehender oder dauerhafter Wegfall der Parkmöglichkeiten begründet keinen Kündigungsgrund der Mitgliedschaft seitens des Mitglieds. 10. Schlussbestimmungen (1) Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn das Sportcenter Mittweida das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit gibt, den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist das Sportcenter Mittweida berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. *
Ich erkläre mich mit der Verarbeitung der eingegebenen Daten sowie der Datenschutzerklärung einverstanden. Ich willige dem Vertragsverhältnis ein, ich möchte das der Vertrag sofort beginn ohne die 14 Tägikewiederufsfrist. *